Beratung

insoadvice bietet Beratungsleistungen überall dort an, wo der individuelle Bedarf besteht. Das gilt nicht nur für die Gestaltung der Templates. Für Kunden, die noch am Anfang ihrer digitalen Transformation stehen, können etwa auch die eAkten gestaltet werden.

Die eAkte bei Gericht ist beschlossene Sache und wird beispielsweise in NRW spätestens bis zum Jahr 2022 eingeführt. Dies verändert und prägt die zukünftige Arbeit in den Insolvenzverwalterkanzleien erheblich.

Nach Einführung der eAkte bei Gericht wird der Austausch von Dokumenten bzw. der Austausch von Datensätzen mit den Justizbehörden aus Sicht der Insolvenzverwalterbüros möglicherweise sogar „digital“ verpflichtend. Mindestens ist zu vermuten, dass die Erwartungshaltung der Gerichte dahin geht, dass sich die Insolvenzverwalter mit ihrer Arbeitsweise an die digitale Datenwelt der Justiz anzupassen haben. Daher verschafft es einen Vorsprung, das Arbeiten mit der eAkte bis dahin schon in der eigenen Kanzlei eingeführt zu haben, um aufkommende Anforderungen der Gerichte schnell und reibungslos erfüllen zu können.

Bereits 1999 wurde der Datenaustausch über eine definierte Schnittstelle zwischen Justiz und Insolvenzverwalterkanzleien für den Bereich des Tabellenprüfungsverfahrens verbindlich beschlossen und vollzogen.

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